Definition des Bundesministeriums der Justiz
Die Mediation bietet Bürgern der modernen Zivilgesellschaft die Möglichkeit, Konflikte in einem transparenten Verfahren selbst aufzugreifen und mit Hilfe eines Mediators als neutralem Vermittler autonom zu lösen. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen die Interessen der Parteien. … die Mediation hat mithin den Vorteil, dass die Betroffenen selbst viel besser etwaige ökonomische oder persönliche Gesichtspunkte berücksichtigen und so die bestmögliche Lösung mit einem Maximum an Akzeptanz vereinbaren können.
Was heißt das konkret?
Statt sich zu trennen oder sich zu verklagen setzt man sich in einem moderierten und konstruktiven Rahmen zusammen und versucht eine einvernehmliche, individuelle, tragfähige und zukunftsorientierte Konfliktlösung zu finden.
Nach Möglichkeit beinhaltet diese Lösung einen persönlichen und sachlichen Gewinn für alle Beteiligten.
Ablauf des Verfahrens
1. Erläuterung des Verfahrens und Festlegung der Rahmenbedingungen
Ablauf des Mediationsprozesses und Rolle der Mediatoren erläutern, Mediationseignung des Konflikts der Parteien klären, Vertrag für das Verfahren abschließen.
2. Konfliktdarstellung und Erarbeitung der regelungsbedürftigen Fragestellungen
Themen sammeln und vorläufig bewerten, Übereinstimmungen und Meinungsverschiedenheiten herausarbeiten, die Reihenfolge für die Bearbeitung der Themen festlegen.
3. Bearbeitung des Konflikts
Die für die Problembearbeitung wesentlichen Informationen zusammentragen, unterschiedliche Sichtweisen darlegen und Verständnis für diese entwickeln, von Positionen zu Bedürfnissen und Interessen übergehen, Grundlagen für eine Entscheidungsfindung erarbeiten.
4. Lösung des Konflikts
Entwicklung von Optionen zur Konfliktlösung, Prüfung und Erörterung möglicher Konfliktregelungen im Hinblick auf bestehende Umsetzungsmöglichkeiten, vorläufige oder Teillösungen erproben, eine Gesamtvereinbarung entwerfen.
5. Abschließende Vereinbarung
Schriftliche Fixierung der Konfliktlösung in einem Vertrag und dessen Überprüfung, verbindlicher Vertragsschluss.
Mediationsfelder
Familienmediation - Familiensachen, insbesondere im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung, und des Sorge- und Umgangsrechts
Unternehmensmediation - Im Bereich des Arbeitsrechts, insbesondere bei Konflikten zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern, unter Kollegen, in Teams oder Abteilungsübergreifenden Problemen
Mediation in Freundschaften - Im Privatbereich, insbesondere in Freundschaften
Erbenmediation - Erbstreitigkeiten
Jagdliche Mediation - Im Bereich der Kommunikation unter Pächtern und Begehern oder auch mit dem Hegering oder der Jagdgenossenschaft
Vereinsmediation - Im Bereich des Vereinslebens
Nachbarschaftsmediation - Im Bereich des Zivilrechts (Nachbar-, Miet-, Verbraucherrecht)
Wirtschaftsmediation - Im Bereich der Wirtschaft
Baumediation - Im Bereich des Baurechts
Organisationsmediation - Im Bereich der öffentlichen Verwaltung oder in Vereinigungen
Arzt-Patienten Mediation - Im Zusammenhang mit Arzt-/ Patientenkonflikten
Täter-Opfer Mediation - Im Bereich des Strafrechts im Zusammenhang mit dem Täter-Opfer-Ausgleich
Schulmediation - Im Bereich der Schulen, insbesondere unter Schülern, zwischen Schule, Eltern und Schülern oder zwischen Lehrern
Politische Mediation - Im Bereich politischer Konflikte
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